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Unterlagen einreichen

Damit gegen die ausgesprochene Kündigung vorgegangen und eine Abfindung für Sie erzielt werden kann, reichen Sie die Kündigung zusammen mit der anwaltlichen Vollmacht ein. Die Vollmacht erhalten Sie im Laufe der Anmeldung.

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen Ihrer Unterlagen, ob Ihr Fall die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Sie haben die Kündigung innerhalb der letzten 3 Wochen erhalten
  • Es sind mehr als 10 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt
  • Sie waren länger als 6 Monate angestellt
  • Ihre letzte Gehaltsabrechnung betrug mindestens 1.500 Euro Brutto

Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann Ihr Fall angenommen werden.

Das Einreichen Ihrer Unterlagen geschieht in 3 Schritten:

  1. Melden Sie sich mit dem rechts stehenden Formular an.

    Die Anwälte können nur für die im Kündigungsschreiben benannte Person tätig werden. Dementsprechend muss sich diese Person anmelden.

  2. Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Im Anhang dieser finden Sie die anwaltliche Vollmacht.
  3. Unterschreiben Sie die Vollmacht und reichen Sie diese zusammen mit Kopien der anderen Unterlagen ein.